E-Rechnungspflicht 2027: GoBD-Konformitaet und XRechnung
Deutschland verpflichtet alle Unternehmen, E-Rechnungen zu empfangen, und ab 2027-2028 auch auszustellen: bei GoBD-Verstoessen drohen Bußgelder bis zu EUR 25.000.

Zeitplan für die E-Rechnung in Deutschland
Das Wachstumschancengesetz, das im März 2024 in Kraft getreten ist, ändert Abschnitt 14 des deutschen Umsatzsteuergesetzes (UStG) und führt eine verpflichtende B2B-E-Rechnung in einem gestaffelten Zeitplan ein. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle deutschen Unternehmen strukturierte E-Rechnungen im XRechnung- oder ZUGFeRD-EN16931-Format empfangen können.
Wichtige Fristen
- 1. Januar 2025 (bereits in Kraft): Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können
- 31. Dezember 2026: Ende der Übergangsfrist: Papier- und PDF-Rechnungen sind mit Zustimmung des Empfängers bis zu diesem Datum noch zulässig
- 1. Januar 2027: Unternehmen mit einem Umsatz über EUR 800.000 müssen strukturierte E-Rechnungen ausstellen
- 1. Januar 2028: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen für den inländischen B2B-Bereich ausstellen (ausgenommen Kleinunternehmer nach Abschnitt 19 UStG mit einem Umsatz unter EUR 22.000)
GoBD: Das Rückgrat der Archivierung
Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) wurden durch das BMF-Schreiben vom 14. Juli 2025 aktualisiert, wobei die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 10 auf 8 Jahre verkürzt wurde. Die Anforderungen an die revisionssichere Archivierung bleiben jedoch streng:
- Bußgelder: Bis zu EUR 25.000 bei GoBD-Verstoessen
- Hinzuschaetzung: Zinsen auf Nachzahlungen, wenn Unterlagen unzureichend sind
- Verweigerung des Vorsteuerabzugs: Werden Rechnungen nicht GoBD-konform aufbewahrt, können sechs- bis siebenstellige Nachforderungen entstehen
- Strafrechtliche Verfolgung: Vorsätzliche Verstöße können als Steuerhinterziehung mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden (in schweren Fällen bis zu 10 Jahre)
Häufige Fehler
Der häufigste Compliance-Fehler ist die Speicherung nur der PDF-Version einer E-Rechnung anstelle der erforderlichen XML-Daten. Die BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 und 15. Oktober 2025 bieten praktische Orientierungshilfen, und die Bundessteuerberaterkammer hat im April 2026 eine umfassende FAQ veröffentlicht.


