KI-MIG: Deutsches KI-Gesetz für Dokumente ab August 2026
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KI-MIG: Deutsches KI-Gesetz für Dokumente ab August 2026

Das Bundeskabinett verabschiedete das KI-MIG im Februar 2026. KI in der Dokumentenautomatisierung braucht bis 2. August 2026 Konformitaetsbewertungen.

15. April 2026 Docavelo Team 6 min
KI-MIG: Deutsches KI-Gesetz für Dokumente ab August 2026

KI-MIG: Nationales deutsches KI-Gesetz-Umsetzungsgesetz

Das Bundeskabinett hat das KI-MIG (KI-Marktueberwachungs- und Innovationsfoerderungsgesetz) am 11. Februar 2026 verabschiedet. Das Gesetz bestimmt die Bundesnetzagentur zur zentralen KI-Aufsichtsbehoerde, wobei die Branchenaufsicht auf BaFin, das Bundeskartellamt und die Landesdatenschutzbehoerden aufgeteilt ist. Das Gesetz wird dem Bundestag und dem Bundesrat zur abschließenden Verabschiedung zugeleitet.

EU-KI-Gesetz: Frist 2. August 2026

Alle KI-Systeme mit hohem Risiko (einschließlich solcher, die Dokumentendaten für Klassifizierung, Archivierung oder Workflow-Automatisierung verarbeiten) müssen bis zum 2. August 2026 Konformitaetsbewertungen, technische Dokumentation und Marktbeobachtung nach der Vermarktung vorweisen. Auch DSGVO-basierte Aufbewahrungspflichten für KI-Trainingsdaten gelten.

Auswirkungen auf KI im Dokumentenmanagement

Unternehmen, die KI für die Dokumentenautomatisierung einsetzen, müssen:

  • KI-Risikoniveau klassifizieren: feststellen, ob die KI zur Dokumentenverarbeitung unter Hochrisikokategorien fällt
  • Technische Dokumentation führen: mit Beschreibung von Algorithmen, Trainingsdaten und Leistungskennzahlen
  • Protokollierung umsetzen: KI-Entscheidungen zur Dokumentenklassifizierung müssen nachvollziehbar sein
  • Konformitaetsbewertung durchführen: vor der Inbetriebnahme oder weiteren Nutzung von Hochrisikosystemen

EDPB-Koordinierungsaktion 2026

Der Europäische Datenschutzausschuss hat 2026 für eine koordinierte Durchsetzung der DSGVO-Artikel 12-14 (Transparenz- und Informationspflichten) vorgesehen. Die 16 deutschen Landesdatenschutzbehoerden werden parallele Prüfungen durchführen. Dokumentenmanagementsysteme, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen aktualisierte Datenschutzhinweise und Zweckbindungsdokumentationen für Prüfungen bereithalten.