KI-MIG: Deutsches KI-Gesetz für Dokumente ab August 2026
Das Bundeskabinett verabschiedete das KI-MIG im Februar 2026. KI in der Dokumentenautomatisierung braucht bis 2. August 2026 Konformitaetsbewertungen.

KI-MIG: Nationales deutsches KI-Gesetz-Umsetzungsgesetz
Das Bundeskabinett hat das KI-MIG (KI-Marktueberwachungs- und Innovationsfoerderungsgesetz) am 11. Februar 2026 verabschiedet. Das Gesetz bestimmt die Bundesnetzagentur zur zentralen KI-Aufsichtsbehoerde, wobei die Branchenaufsicht auf BaFin, das Bundeskartellamt und die Landesdatenschutzbehoerden aufgeteilt ist. Das Gesetz wird dem Bundestag und dem Bundesrat zur abschließenden Verabschiedung zugeleitet.
EU-KI-Gesetz: Frist 2. August 2026
Alle KI-Systeme mit hohem Risiko (einschließlich solcher, die Dokumentendaten für Klassifizierung, Archivierung oder Workflow-Automatisierung verarbeiten) müssen bis zum 2. August 2026 Konformitaetsbewertungen, technische Dokumentation und Marktbeobachtung nach der Vermarktung vorweisen. Auch DSGVO-basierte Aufbewahrungspflichten für KI-Trainingsdaten gelten.
Auswirkungen auf KI im Dokumentenmanagement
Unternehmen, die KI für die Dokumentenautomatisierung einsetzen, müssen:
- KI-Risikoniveau klassifizieren: feststellen, ob die KI zur Dokumentenverarbeitung unter Hochrisikokategorien fällt
- Technische Dokumentation führen: mit Beschreibung von Algorithmen, Trainingsdaten und Leistungskennzahlen
- Protokollierung umsetzen: KI-Entscheidungen zur Dokumentenklassifizierung müssen nachvollziehbar sein
- Konformitaetsbewertung durchführen: vor der Inbetriebnahme oder weiteren Nutzung von Hochrisikosystemen
EDPB-Koordinierungsaktion 2026
Der Europäische Datenschutzausschuss hat 2026 für eine koordinierte Durchsetzung der DSGVO-Artikel 12-14 (Transparenz- und Informationspflichten) vorgesehen. Die 16 deutschen Landesdatenschutzbehoerden werden parallele Prüfungen durchführen. Dokumentenmanagementsysteme, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen aktualisierte Datenschutzhinweise und Zweckbindungsdokumentationen für Prüfungen bereithalten.

